Klärtechnik Privat - Förderung


Richtlinien für Zuwendungen zu Kleinkläranlagen (RZKKA)
Antragsberechtigte

U.a. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Bayern, deren Abwasser auf Dauer über eine Kleinkläranlage mit einer Ausbaugröße von bis zu 50 Einwohnerwerten entsorgt wird.

Verwendungszweck
Zum Schutz der Gewässer soll insbesondere im ländlichen Raum der Bau bzw. die Nachrüstung von Kleinkläranlagen mit biologischen Stufen, die aufgrund der Änderung der Abwasserverordnung vom 02.07.2002 erforderlich wurden, gefördert werden.

Antragstellung
Der Antragsteller beantragt mit der Anlage 2 der RZKKA den Zuschuss bei seiner Gemeinde.

Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Form von einem Festbetrag. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Ausbaugröße der Kleinkläranlage. Für eine 4-EW-Anlage (Mindestgröße) beträgt beispielsweise der Zuschuss 2.250 €, sofern die biologische Stufe und die mechanische Vorbehandlungsstufe errichtet werden. Hinweise

Nicht gefördert werden nach den RZKKA:
• Der Bau von Kleinkläranlagen für Neubauvorhaben, das sind Gebäude, die vor dem Stichtag 01.01.2002 noch keinen Abwasseranfall hatten • Kleinkläranlagen, deren Bau oder Nachrüstung vor der Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn begonnen wurde • Kläranlagen mit einer Ausbaugröße von über 50 Einwohnerwerten • Vorhaben, die nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2000) förderfähig sind, das ist z.B. der Bau von gemeindlichen Sammelkläranlagen

Mehrfachförderung
Für eine Maßnahme, die nach diesen Richtlinien gefördert werden soll, darf keine weitere Förderung in Anspruch genommen werden. Je Gebäude kann maximal eine Anlage gefördert werden.

Befristung
Diese Richtlinien sind derzeit bis zum 31.12.2008 befristet. Weitere Informationen im Internet

Um das Förderverfahren für Beteiligte zu vereinfachen, wurde das Programm RZKKA-Online entwickelt. Es unterstützt Grundstückseigentümer, Gemeinden, Private Sachverständige der Wasserwirtschaft (PSW) und die Bewilligungsbehörden im Verfahrensablauf:

Informationen, Richtlinien, Antragstellung:
www.rzkka.bayern.de

Kontaktadresse

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Rosenkavalierplatz 2
81925 München
Tel. +49 (0) 89-9214-00
Fax +49 (0) 89-9214-2266
Email poststelle@stmugv.bayern.de
Internet www.umweltministerium.bayern.de

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